Mitarbeiterliste
der VG Bad Kreuznach

Telefonverzeichnis der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
Telefonnummer: 06708-610-Durchwahl













Das Telefonverzeichnis als Download finden Sie hier

/ Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Leistungsbeschreibung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Rechtsgrundlage

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