Mitteilung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
Die Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass demnächst Bescheide über Vorausleistungen auf die Wirt schaftswegebeiträge der Ortsgemeinde Altenbamberg für das Jahr 2026 versandt werden. Die Vorausleistungen ergeben sich aus §§ 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. der Wirtschaftswegebeitragssatzung sowie der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Altenbamberg.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Beitragsschuld zeitnah zu begleichen.
In den Bescheiden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ob die Vorausleistungen aufgrund eines bereits vorliegenden SEPA-Lastschriftmandates eingezogen werden.
Sofern noch kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Einzug der Vorausleistung gewünscht wird, kann uns gerne das dem Bescheid beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben (per Post, eingescannt per E-Mail) zugesandt werden.
Bei den Bescheiden handelt es sich nicht um Bescheide für die Grundsteuer A. Die Bescheide für die Grundsteuer A wurden in 2025 als Dauerbescheide erstellt. Ein neuer Bescheid für die Grundsteuer A wird nur erteilt, wenn sich Änderungen ergeben.
Vorausleistungen unter 5,00 € werden nicht angefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Altenbamberg für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 09. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 22. Juni 2026 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt:
2026 2027
|
der Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.608.745,00 Euro |
1.643.010,00 Euro |
|
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.681.095,00 Euro |
1.698.185,00 Euro |
|
der Jahresfehlbetrag auf |
-72.350,00 Euro |
-55.175,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
2026 2027
|
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-47.095,00 Euro |
-34.705,00 Euro |
|
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
40.000,00 Euro |
32.000,00 Euro |
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
188.000,00 Euro |
113.000,00 Euro |
|
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-148.000,00 Euro |
-81.000.00 Euro |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-195.095,00 Euro |
-115.705,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2026 2027
|
zinslose Kredite auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
|
verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf |
120.000,00 Euro |
48.000,00 Euro |
|
der Gesamtbetrag der Kredite auf |
120.000,00 Euro |
48.000,00 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 75.000,00 Euro veranschlagt.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2029 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich somit auf insgesamt 75.000,00 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 600.000,00 Euro.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
2026 2027
|
Grundsteuer A |
500 v. H. |
500 v. H. |
|
Grundsteuer B |
575 v. H. |
575 v. H. |
2. Gewerbesteuer
2026 2027
|
Gewerbesteuer |
420 v. H. |
420 v. H. |
3. Hundesteuer
für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Altenbamberg über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils geltenden Fassung 2026 2027
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- für den ersten Hund |
80,00 Euro |
80,00 Euro |
|
- für den zweiten Hund |
120,00 Euro |
120,00 Euro |
|
- für jeden weiteren Hund |
160,00 Euro |
160,00 Euro |
Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Altenbamberg die Erhebung der Hunde steuer in der jeweils geltenden Fassung
2026 2027
- für jeden Hund | 1.200,00 Euro | 1.200,00 Euro |
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Vorauszahlungen auf Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zu letzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207), werden vorläufig festgesetzt auf:
2026 2027
|
- Wirtschaftswegebau |
20,00 Euro/ha |
20,00 Euro/ha |
|
- Weinbergshut |
0,00 Euro/ha |
0,00 Euro/ha |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.
§ 8 Eigenkapital
Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 2.052.822 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 2.014.787 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 1.942.437 Euro.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.
Altenbamberg, den 29. Juni 2026
In Vertretung
Die Beigeordnete
Ingrid Dauer
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Schlussfeststellung des Flurbereinigungsverfahrens Bad Kreuznach Nord gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

