Amtliche Bekanntmachungen Altenbamberg

 Mitteilung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach

 Die Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass demnächst Bescheide über Vorausleistungen auf die Wirt   schaftswegebeiträge der Ortsgemeinde Altenbamberg für das Jahr 2026 versandt werden. Die Vorausleistungen ergeben sich aus §§ 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes   für Rheinland-Pfalz (KAG) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. der Wirtschaftswegebeitragssatzung sowie der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Altenbamberg.

 Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Beitragsschuld zeitnah zu begleichen.

 In den Bescheiden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ob die Vorausleistungen aufgrund eines bereits vorliegenden SEPA-Lastschriftmandates eingezogen werden. 

 Sofern noch kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Einzug der Vorausleistung gewünscht wird, kann uns gerne das dem Bescheid beigefügte Formular ausgefüllt und   unterschrieben (per Post, eingescannt per E-Mail) zugesandt werden.

 Bei den Bescheiden handelt es sich nicht um Bescheide für die Grundsteuer A. Die Bescheide für die Grundsteuer A wurden in 2025 als Dauerbescheide erstellt. Ein neuer   Bescheid für die Grundsteuer A wird nur erteilt, wenn sich Änderungen ergeben.

 Vorausleistungen unter 5,00 € werden nicht angefordert.

 Mit freundlichen Grüßen

Ihre Finanzverwaltung

 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Altenbamberg für die Haushaltsjahre 2026 und     2027

 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert   durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 09. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung   Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 22. Juni 2026 hiermit bekannt gemacht wird:

 

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden:

 1.   Im Ergebnishaushalt:

                                                                                        2026                         2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.608.745,00 Euro

1.643.010,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.681.095,00 Euro

1.698.185,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

-72.350,00 Euro

-55.175,00 Euro

 

 2.   im Finanzhaushalt

                                                                                                                                 2026                       2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-47.095,00 Euro

-34.705,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

40.000,00 Euro

32.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

188.000,00 Euro

113.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-148.000,00 Euro

-81.000.00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-195.095,00 Euro

-115.705,00 Euro

 

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt   für

                                                                                                          2026                    2027

zinslose Kredite auf

           0,00 Euro

         0,00 Euro

verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf

120.000,00 Euro

 48.000,00 Euro

der Gesamtbetrag der Kredite auf

120.000,00 Euro

 48.000,00  Euro

                                                                               

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 75.000,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2029 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen   beläuft sich somit auf insgesamt 75.000,00 Euro.

 

 § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 600.000,00 Euro.

 

 § 5 Steuersätze

 Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

                                           2026       2027

Grundsteuer A           

 500 v. H.

 500 v. H.

Grundsteuer B

 575 v. H.

 575 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

                                          2026        2027

Gewerbesteuer           

420 v. H.

420 v. H.

 

3.  Hundesteuer

 für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Altenbamberg über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils   geltenden Fassung                       2026                  2027

- für den ersten Hund

      80,00 Euro

       80,00 Euro

- für den zweiten Hund

    120,00 Euro

     120,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

    160,00 Euro

     160,00 Euro

 

 Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Altenbamberg die Erhebung der Hunde   steuer in der jeweils geltenden Fassung

                                                      2026                    2027

- für jeden Hund          

      1.200,00 Euro

    1.200,00 Euro

 

 § 6 Gebühren und Beiträge

 Die Vorauszahlungen auf Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175),  zu   letzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207), werden vorläufig festgesetzt auf:

                                                   2026                      2027

- Wirtschaftswegebau 

   20,00 Euro/ha

    20,00 Euro/ha

- Weinbergshut

     0,00 Euro/ha

      0,00 Euro/ha

 

 § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.

 

 § 8 Eigenkapital

 Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 2.052.822 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 2.014.787 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 1.942.437 Euro.

 

 § 9 Wertgrenze für Investitionen

 Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.

 

 Altenbamberg, den 29. Juni 2026

 In Vertretung 

 Die Beigeordnete

 Ingrid Dauer