Amtliche Mitteilungen

Einsichtnahme der Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Pleitersheim 

Im Anschluss an die Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und-Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Pleitersheim durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt sind die Prüfungsmitteilungen und die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§ 110 Abs. 6 GemO). Die Unterrichtung des Gemeinderates erfolgte in der Sitzung vom 20. Oktober 2026. Die Offenlage erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583, Bad Münster am Stein-Ebernburg, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 114 ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung.