Weinfest der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
von Freitag, den 16. Juni - Montag, den 19. Juni 2023
an der Lemberghalle in Feilbingert
Das 46. Weinfest der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach findet dieses Jahr in der schönen Weinbaugemeinde Feilbingert statt.
Lassen Sie sich von einem bunten familienfreundlichen Rahmenprogramm mit vielen Attraktionen für Jung und Alt überraschen und verbringen Sie bei uns ein paar schöne Stunden mit einem guten Gläschen Wein und vielen kulinarischen Genüssen aus unserer Region.
Ob Weinwanderung, professionelle Live - Bands, Festumzug, Kinderprogramm, Gesangs- und Tanzdarbietungen oder unsere Majestäten-Weinparty mit DJ incl. einer Feuershow...für Sie ist bestimmt das richtige Unterhaltungsprogramm dabei.
Das Programm, sowie nähere Infos der Veranstaltung finden Sie hier
Nähere Infos zur Weinwanderung am Weinfestsamstag finden Sie hier
Foto: Michael Schmitt Fürfeld
Die Freiwillige Feuerwehr Altenbamberg braucht Dich!
Warum lohnt es sich, Teil der Freiwilligen Feuerwehr zu sein?
Allgemeines Freiwillige Feuerwehr steht für Kameradschaft, Zusammenhalt und Teamwork. Ohne den funktionierenden Zusammenhalt könnte keine Feuerwehr existieren. Gerade im Feuerwehreinsatz muss sich jedes Feuerwehrmitglied aufeinander verlassen können. Kameradschaft endet nicht in der eigenen Wehr, sondern wird auch überregional und international gepflegt.
Gesellschaftliches Engagement:
Du hilfst anderen „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“, lautet ein Feuerwehr-Spruch, der den Zweck der Hilfsorganisation passend beschreibt. Als Feuerwehrmitglied geht es darum, anderen zu helfen und sich gesellschaftlich zu engagieren. Gutes zu tun, verschafft Dir auch selbst ein positives Gefühl.
Retten, Löschen, Bergen, Schützen:
Du stellst die Gefahrenabwehr sicher Mit diesen Worten werden die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehr zusammengefasst. Dabei hat die Rettung allerhöchste Priorität. Die Arbeit der Feuerwehr ist vielfältig, das Spektrum der Feuerwehr Einsätze breit gefächert. Von der Brandbekämpfung bis zur Technischen Hilfeleistung ist alles dabei.
Feuerwehr-Ausbildung:
Du entwickelst Dich weiter In Deutschland regelt die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren. Die Feuerwehr Ausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen beziehungsweise auf Gemeinde- und Kreisebene durchgeführt. Als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr absolvierst Du noch viele weitere Lehrgänge, um höhere Dienstgrade zu erlangen. Du entwickelst Dich weiter!
Leidenschaft Feuerwehr:
Du hast viel Spaß Helfen macht Spaß. Teil einer festen, verlässlichen Gemeinschaft zu sein, macht Spaß. In der Feuerwehr kannst Du echte Freunde, oder sogar Lebenspartner finden. Es macht Spaß, sich einzubringen. Anerkennung: Du wirst wertgeschätzt Als freiwilliges Feuerwehrmitglied wirst Du wertgeschätzt. Für viele Arbeitgeber sind ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Auswahl eines Bewerbers von Vorteil. Denn das Engagement in der freiwilligen Feuerwehr spricht für viel Sozialkompetenz.
Kinder schauen sowieso zu Dir auf.
Wir haben Interesse bei Dir geweckt?
Dann melde Dich bei dem örtlichen Wehrführer bzw. Wehrleiter.
Ansprechpartner der Einheit Altenbamberg: Karl Iwanow, (0160) 1848799
Wehrleiter der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach: Bernd Vogel, (0171) 7354134
2023 – das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit 2024 bis 2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Verbandsgemeinde
(verteilt auf die einzelnen Ortsgemeinden) insgesamt 20 Frauen und Männer, die
am Amtsgericht Bad Kreuznach und Landgericht Bad Kreuznach als Vertreter des
Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Ortsgemeinderäte und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Kreuznach
schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen
benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim
Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen
Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28.05.2023 beim
Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Kreuznach
Rheingrafenstraße 11
55583 Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein Ebernburg).
Bewerbungsformular Schöffenamt finden Sie HIER
Interessenten bewerben sich für das Jugenschöffenamt bis zum 10.05.2023
Bewerbungsformular Jugendschöffenamt finden Sie HIER
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 06708-610-140
oder
E-Mail: zur
Verfügung.
Aktuelle Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach:
-Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.-
Gerne sind wir für Sie auch per E-mail oder telefonisch erreichbar:

Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
mit großer Bestürzung erreichen uns täglich schreckliche Meldungen und Bilder über den Krieg, der nicht einmal zwei Flugstunden von uns entfernt, in der Ukraine herrscht. Unvorstellbar und kaum zu begreifen, dass so etwas schreckliches gerade mitten in Europa passiert. Wir sehen Menschen, die alles verloren haben, erschütternde Szenen von Familien, die sich trennen müssen und nicht wissen, ob sie einander jemals wiedersehen werden. Die Zahlen von getöteten und verletzten Menschen sind unfassbar und erschütternd.
Das Mitgefühl und die Hilfsbereitschaft der Menschen weltweit ist ausgesprochen groß. Die Bereitschaft zur Unterstützung und Hilfe ist auch innerhalb unserer Verbandsgemeinde überwältigend und beeindruckt mich sehr. Täglich melden sich unzählige Mitbürgerinnen und Mitbürger bei mir, die Ihre Hilfe und Unterstützung anbieten. Umso wichtiger ist jetzt, die Hilfe gezielt zu organisieren, damit möglichst viele Menschen hiervon profitieren können.
In einem gemeinsamen Gespräch mit der Landrätin und den Bürgermeistern des Landkreises Bad Kreuznach haben wir uns dazu entschieden, gemeinsam zu Spenden aufzurufen und um Unterstützung zu bitten.
Es wird insbesondere dringend Wohnraum innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Kontakt: ) benötigt.
Auch können Sie die bereits geflüchteten Personen in Form einer Spende unterstützen.
Hierfür hat unter anderem die Soonwaldstiftung eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Die Spendenaktion unterstützt insbesondere geflüchtete Personen mit Kindern aus der Ukraine innerhalb des Landkreises Bad Kreuznach.
Spendenkonto Soonwaldstiftung „Hilfe für Kinder in Not“
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto: 101 501 00 (BLZ: 560 501 80)
IBAN: DE54 5605 0180 0010 1501 00
BIC: MALADE51KRE
Kennwort: Ukraine
Spendenkonto Soonwaldstiftung „Hilfe für Kinder in Not“
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG
Konto: 1516 00 (BLZ 560 900 00)
IBAN: DE22 5609 0000 0000 1516 00
BIC: GENODE51KRE
Kennwort: Ukraine
Darüber hinaus gibt es viele weitere Organisationen und Initiativen, an die Sie spenden können, um die Menschen in der Ukraine und die bereits Geflüchteten bei uns konkret zu unterstützen.
Für Ihre Bereitschaft und Unterstützung bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen.
Ihr Marc Ullrich
Bürgermeister