Wichtige Information:
Am Mittwoch, den 19.11.2025 ist die Verwaltung, auf Grund einer Personalversammlung, ab 10:00 Uhr geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Unsere Öffnungszeiten auf einem Blick:
Die Verwaltung ist für Sie vor Ort und telefonisch wie folgt zu
erreichen:
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch nur das Einwohnermeldeamt und die Zentrale haben für Sie von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet
Donnerstag 08:00
Uhr bis 12:00 Uhr
14:00
Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wichtige Information des Landkreises Bad Kreuznach:
Vorläufiger Nachweis von Vogelgrippe im Kreis Bad Kreuznach - Kreisverwaltung trifft Vorsorgemaßnahmen
Bad Kreuznach 29.10.2025: Bei einem im Kreis Bad Kreuznach gefundenen Kranich wurden in einer ersten Untersuchung Influenzaviren des Subtyps H5N1 (Vogelgrippe) nachgewiesen. Die Probe wurde vom Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz analysiert. Eine endgültige Bestätigung durch das FLI steht zwar noch aus, jedoch ist mit einem positiven Befund zu rechnen. Zudem befindet sich aktuell ein weiterer Fall eines toten Wildvogels in der Überprüfung auf einen Befall mit dem Virus.
Das Kreisveterinäramt hat die Lage im gesamten Kreisgebiet im Blick und im Vorfeld bereits alle notwendigen Schritte gemäß dem Tierseuchenbekämpfungshandbuch eingeleitet. Dazu gehört die Durchführung klinischer Untersuchungen, Probenahmen und epidemiologische Ermittlungen von Infektionswegen.
Bürger, die tote Wildvögel entdecken, werden gebeten, diese nicht zu berühren und stattdessen das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, in der das Tier entdeckt wurde, unter folgenden Telefonnummern zu informieren:
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach : 06708 / 610-100
Stadt Bad Kreuznach: 0671 / 800-0
Verbandsgemeinde Kirner-Land: 06752 / 1350
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg: 06704 / 929-0
Verbandsgemeinde Nahe-Glan: 06751 / 810
Verbandsgemeinde Rüdesheim: 0671 / 371-100
Aktuell noch keine Aufstallungspflicht
Derzeit besteht im Landkreis keine Aufstallungspflicht. Das Kreisveterinäramt empfiehlt jedoch eine freiwillige Aufstallung als vorbeugende Schutzmaßnahme. Geflügelhalter können ihre Tiere auch ohne behördliche Anordnung aufstallen:
- Bei Haltung in Volieren können diese zum Schutz vor Wildvogelkot mit Planen abgedeckt werden
- Das Kreisveterinäramts steht für individuelle Beratung zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung
Die Vogelgrippe ist für das Veterinäramt der Kreisverwaltung keine neue Herausforderung. Seit Jahren treten regelmäßig, besonders in den Wintermonaten, Seuchenzüge auf. Die Geflügelhalter im Landkreis sind aus Sicht der Verantwortlichen im Veterinäramt gut informiert und wissen, wie sie ihre Bestände schützen können.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und zur Lange im Landkreis finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach www.kreis-badkreuznach.de und unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-8-veterinaerwesen-und-landwirtschaft/veterinaerwesen/tiergesundheit/
St. Martins Umzüge 2025 in der
VG Bad Kreuznach:
Traditionelle Lieder, leuchtende Lichter, stahlene Kinderaugen und ein gemütliches Beisammensein am Lagerfeuer. Diese ganz besondere Atmosphäre bieten unsere zahlreichen St. Martinsumzüge durch die Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde Bad Kreuznach.
Ob Glühwein, Punsch, Bratwurst oder Weckmann - für das leibliche Wohl ist in den Ortsgemeinden bestens gesorgt!
Die Ortsbürgermeiserinnen und Ortsbürgermeister freuen sich auf Ihren Besuch"
Weitere Information finden Sie hier
Bild: Marina Lohrbach - Stock Adobe
Wichtige MItteilung der Finanzabteilung
Ab dem 09.10.2025 überprüft die Empfängerbank bei Überweisungen, ob der Empfängername mit den Kontoinhaberdaten übereinstimmt.
Bitte verwenden Sie daher bei Überweisungen an uns immer folgende Empfängerbezeichnung:
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
IBAN: DE 64 5605 0180 0000 0000 34
Nur bei korrekter Angabe kann die Zahlung problemlos ausgeführt werden.
Bitte überprüfen Sie daher bestehende Daueraufträge.
Gerne können Sie uns auch ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Das Formular (unter Formulare Kasse) finden Sie HIER
Wohnraum für Flüchtlinge gesucht!
Den Kommunen in Deutschland werden Flüchtlinge nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel zugewiesen.
Auch die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach muss Flüchtlinge aufnehmen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach kümmern sich ehrenamtlich um die Flüchtlinge, die bereits bei uns leben und würden es begrüßen, wenn wir weitere Menschen aufnehmen könnten.
Wir bitten daher Eigentümer, welche über Wohnraum verfügen, zu überlegen, ob Sie bereit wären Wohnungen und/oder Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Mietverträge würden entweder mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach oder mit den Flüchtlingen direkt geschlossen, die Kosten der Unterkunft werden in angemessenem Rahmen von der Verbandsgemeinde übernommen.
Sofern Sie für diese Menschen den dringend gesuchten Wohnraum zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie, sich telefonisch (06708/610-424) oder per E-Mail () mit dem Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.
Wichtige Mitteilung des Einwohnermeldeamtes
Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.
Hintergrund dieser Änderung ist der Schutz vor sogenannten Morphing-Techniken. Ziel ist es, die Sicherheit von Ausweisdokumenten weiter zu erhöhen. Die Übermittlung des digitalen Passbildes erfolgt künftig über einen QR-Code, den die ortsansässigen Fotografen zur Verfügung stellen.
Auch im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach wird es ab September die Möglichkeit geben, das digitale Lichtbild direkt vor Ort erstellen zu lassen. Die dafür notwendige Technik ist bereits bestellt.
Die aufgenommenen Passbilder werden nicht ausgedruckt und sind für die Änderung oder Neuerteilung eines Führerscheins nicht geeignet.
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Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlichFristen beachten Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret muss, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich
Weitere Informationen finden Sie im PDF: |
Neuer Grundsteuerbescheid 2025
Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.
Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.
Zahlung und Kontakt bei Rückfragen
Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.
Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:
- Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
- Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.
Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren
Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

Aktuelle Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach:
-Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.-
Gerne sind wir für Sie auch per E-mail oder telefonisch erreichbar:







