⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Leistungsbeschreibung
Als Bewerberin oder Bewerber einer Wahl zum Kreistag eines Landkreises müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.




