Gleichstellungsbeauftragte
der VG Bad Kreuznach 

Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach 


"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." So lautet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. 

Gemäß § 2 der Gemeindeordnung ist „die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch eine Aufgabe der Gemeinden“.

Seit dem 1994 ist der Gleichberechtigungsauftrag auch in der Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz verankert. Daher hat auch die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach eine ehrenamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Am 20.12.2018 wurde Melanie Bauer zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bestellt. 

Im Laufe der Geschichte haben Frauen (und Männer) vieles für die Gleichstellung der Frau erkämpft. So zum Beispiel das heute selbstverständliche Recht auf Bildung der Frau und das Frauenwahlrecht. Aber: Benachteiligung von Frauen gibt es auch noch im Jahr 2021. 

- Gewalt in engen, sozialen Beziehungen ist weiblich
  2019 wurden 141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt polizeilich erfasst, davon waren 81 Prozent Frauen. Experten vermuten eine Dunkelziffer von etwa 80 Prozent.                (Quelle: Polizeiliche Krimimalstatistik 2019) 

- Altersarmut ist weiblich 

- Frauen verdienen 19 % (Rheinland-Pfalz) bzw. 20% (bundesweit) weniger als Männer - für gleichwertige Arbeit (sog. Gender Pay Gap )
  (Stand: 17.03.2020, Daten des Statistisches Landesamtes Rheinland-Pfalz) 


Wenn auch Sie sich aufgrund ihres Geschlechtes in Familie, Beruf oder öffentlichem Leben benachteiligt fühlen, melden Sie sich bitte bei: 

Frau Melanie Bauer 

Sprechstunde: Jeweils mittwochs von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr 

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Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.