Verwaltung nachmittags geschlossen!!
An den Fastnachtstagen sind die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag (28.02.19) , sowie Montag (04.03.19) und Dienstag (05.03.19)
ab 12.00 Uhr für den Publikumsverkehr
geschlossen.
Fastnachtsveranstaltungen
in der VG Bad Kreuznach
Ab Samstag, 26. Jan. - Dienstag, 05. März 2019
Alle Narren und Jecken können es kaum noch erwarten. Die fünfte Jahreszeit rückt immer näher und alle …
De Begge Peder kimmt
no Feilbingert - Ausverkauft!
Am Samstag, 16. März 2019
Der hessische Comedian Peter Beck präsentiert in seinem aktuellen Programm „Kommer nitt so!“ haar- und zwerchfellsträubende …
RockFest
in Fürfeld
Am Samstag, 30. März 2019
Am 30.03.2019 findet das 7. RockFEST des Fürfelder Event- und Support-Teams (FEST e.V.) in der Fürfelder Eichelberghalle …
Kommunal-
und Europawahlen
am Sonntag, dem 26. Mai 2019
Am Sonntag, 26. Mai 2019, finden in Rheinland-Pfalz die Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Die
Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach wählen:
Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Kreistag Bad Kreuznach
Ortsbürgermeister/innen
Ortsgemeinderäte
Der Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz hat gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes
(KWG) den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl auf Sonntag, 16. Juni
2019, anberaumt.
Unsere Demokratie und unsere örtlichen Gemeinschaften leben vom Mitmachen, Mitreden, Mitgestalten und Mitentscheiden. Sie alle sind daher eingeladen, sich in den örtlichen Parteien und Wählergruppen oder auch in freien Listen als Kandidat oder Kandidatin aufstellen zu lassen. Das Gleiche gilt für die Ämter der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister.
Informationen und Vordrucke des Landeswahlleiters finden Sie unter:
Zur Erfassung der Bewerber durch die Parteien oder Wählergruppen stellen wir den Wahlvorschlagsträgern kostenlos eine Software zur Verfügung, die Sie gerne per E-Mail an oder telefonisch unter 06708 / 610 140 anfordern können.
Hinweis: Am 8. April 2019 (48. Tag vor der Wahl) endet die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge und die Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel im Wahlvorschlag (§23 Abs. 2 Satz 1 KWG)!
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes gerne telefonisch unter 06708 / 610 140 zur Verfügung.
Viele Grüße
Marc Ullrich, Bürgermeister
Abwasserentgeltsatzung der Stadt Bad Kreuznach ist unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat im Normenkontrollverfahren entschieden, dass die Abwasserentgeltsatzung der Stadt Bad Kreuznach für den Bereich der 9 Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde BME rechtswidrig und damit unwirksam ist. Antragsteller im Verfahren waren die Verbandsgemeinde Rüdesheim und die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde BME).
Das Gericht hat festgestellt, dass die erforderliche Zustimmung durch die Verbandsgemeinde BME bzw., in diesem Fall der beiden Rechtsnachfolger, nicht vorliegt. Insbesondere hat das Gericht eindeutige Aussagen im Hinblick auf fehlende Zustimmung getroffen. Allein eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt genügt diesen Anforderungen nicht.
Da keine wirksame Satzung als Rechtsgrundlage für die Abwassergebührenbescheide der Jahre 2017 und 2018 vorliegt, sind diese rechtswidrig und müssen, soweit Widerspruch eingelegt wurde, aufgehoben werden. Sofern uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Marc Ullrich
Bürgermeister
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Zum ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz informiert die Stadtverwaltung Bad Kreuznach wie folgt:
"Wir haben unsere Stadtkasse angewiesen, die offenen Fälligkeiten aus den Abwasserentgeltbescheiden der Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg nicht mehr abzubuchen.
Auch werden wir keine Mahnungen, Vollstreckungsaufträge oder sonstige Maßnahmen mehr ergreifen.
Dies gilt nicht für alle noch offenen Forderungen bis einschließlich des Veranlagungsjahres 2016 (Gültigkeit der Abwasserentgeltsatzung der VG BME).
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Tel. 0671 800-215."