Bürgerservice
der VG Bad Kreuznach

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Informationen der Kreisverwaltung

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/ Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Welche Gebühren fallen an?

Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen