Wahlen in der 
VG Bad Kreuznach  

Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 14. September 2025 


Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit 

vom 19.08.2025, 08:00 Uhr bis 08.09.2025, 23:59 Uhr. 

Bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 12.09.2025, 18:00 Uhr.

Beantragen können Sie Ihre Briefwahlunterlagen hier 


Alle Informationen zur bevorstehenden Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters finden Sie hier 


Wahl zum/zur Bürgermeister/-in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach am 14.09.2025

„Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!“

 

Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie diese beantragen!

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen: 

1.    schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach,         Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach,

 

2.    online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

 

3.    online (siehe oben) 

4.    per Fax unter 06708 610-600 oder

5.    durch einfache Email an


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

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Bitte beachten Sie, dass der rechtzeitige Eingang der Wahlbriefe nur dann laut der Deutschen Post gesichert ist, wenn der Brief spätestens am Mittwoch, dem 10. September 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens, abgeschickt wird. Für einen fristgerechten Zugang können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg) abgeben bzw. einwerfen.

Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Die von Ihnen ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 14. September 2025, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg) angekommen sein.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag für Briefwahl bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung ist für die Beantragung am
Samstag, dem 13. September 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie am
Wahlsonntag, dem 14. September 2025, von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 06708-610-140 zu Verfügung.                    

 Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach

Bekanntmachungen 


über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und über die Erteilung von Wahlschei-nen für die Wahl

 der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 14. September 2025 und für die etwaige Stichwahl der/des

 Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 28. September 2025 finden Sie hier