Herzlich Willkommen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach!  

Unsere Öffnungszeiten auf einem Blick: 

Die Verwaltung ist für Sie vor Ort und telefonisch wie folgt zu erreichen:

Montag                                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch                             08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Sozialamt geschlossen) 

Donnerstag                         08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                              14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Der neue Generationen-Atlas der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach ist da!

Dieser liegt ab sofort auf der Verbandsgemeindeverwaltung für Sie bereit oder schauen Sie doch einfach mal online hinein: 

https://www.findcity.de/?m=verbandsgemeinde-bad-kreuznach-generationen-atlas-55583wc

Wichtige Information des Landkreises Bad Kreuznach: 

Vorläufiger Nachweis von Vogelgrippe im Kreis Bad Kreuznach - Kreisverwaltung trifft Vorsorgemaßnahmen

Bad Kreuznach 29.10.2025: Bei einem im Kreis Bad Kreuznach gefundenen Kranich wurden in einer ersten Untersuchung Influenzaviren des Subtyps H5N1 (Vogelgrippe) nachgewiesen. Die Probe wurde vom Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz analysiert. Eine endgültige Bestätigung durch das FLI steht zwar noch aus, jedoch ist mit einem positiven Befund zu rechnen. Zudem befindet sich aktuell ein weiterer Fall eines toten Wildvogels in der Überprüfung auf einen Befall mit dem Virus.

Das Kreisveterinäramt hat die Lage im gesamten Kreisgebiet im Blick und im Vorfeld bereits alle notwendigen Schritte gemäß dem Tierseuchenbekämpfungshandbuch eingeleitet. Dazu gehört die Durchführung klinischer Untersuchungen, Probenahmen und epidemiologische Ermittlungen von Infektionswegen.

Bürger, die tote Wildvögel entdecken, werden gebeten, diese nicht zu berühren und stattdessen das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, in der das Tier entdeckt wurde, unter folgenden Telefonnummern zu informieren:

Verbandsgemeinde Bad Kreuznach : 06708 / 610-100

Stadt Bad Kreuznach: 0671 / 800-0

Verbandsgemeinde Kirner-Land: 06752 / 1350

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg: 06704 / 929-0

Verbandsgemeinde Nahe-Glan: 06751 / 810

Verbandsgemeinde Rüdesheim: 0671 / 371-100

Aktuell noch keine Aufstallungspflicht

Derzeit besteht im Landkreis keine Aufstallungspflicht. Das Kreisveterinäramt empfiehlt jedoch eine freiwillige Aufstallung als vorbeugende Schutzmaßnahme. Geflügelhalter können ihre Tiere auch ohne behördliche Anordnung aufstallen:

- Bei Haltung in Volieren können diese zum Schutz vor Wildvogelkot mit Planen abgedeckt werden

- Das Kreisveterinäramts steht für individuelle Beratung zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung

Die Vogelgrippe ist für das Veterinäramt der Kreisverwaltung keine neue Herausforderung. Seit Jahren treten regelmäßig, besonders in den Wintermonaten, Seuchenzüge auf. Die Geflügelhalter im Landkreis sind aus Sicht der Verantwortlichen im Veterinäramt gut informiert und wissen, wie sie ihre Bestände schützen können.

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und zur Lange im Landkreis finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach www.kreis-badkreuznach.de und unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-8-veterinaerwesen-und-landwirtschaft/veterinaerwesen/tiergesundheit/

Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlich

Fristen beachten

Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret muss, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich

  • erstmalige Bebauung,
  • Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss,
  • Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche,
  • Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume,
  • Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland).

Weitere Informationen finden Sie im PDF:

Download PDF


Aktuelle Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach:

Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 
Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

-Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.-

Gerne sind wir für Sie auch per E-mail oder telefonisch erreichbar: 


   
                                                                        

       


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