Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Volxheim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 29. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 06.07.2026 hiermit bekannt gemacht wird. Die Kommunalaufsichtsbehörde erteilte für das Haushaltsjahr 2026 die erforderlichen Genehmigungen. Für das Haushaltsjahr 2027 wurden bisher keine Genehmigungen erteilt. Aufgrund der im Jahr 2027 ausgewiesenen hohen Fehlbe- träge erhob die Kommunalaufsichtsbehörde Bedenken wegen Rechtsverletzung. Die Gemeinde hat bis zum 30. November 2026 die Möglichkeit der Stellungnahme, mit wel- chen geplanten Maßnahmen sie dem Haushaltsausgleichsgebot näher zu kommen gedenkt und die erhobenen Bedenken auszuräumen. Insofern stehen die Haushaltsan- sätze des Jahres 2027 unter weiterem Genehmigungsvorbehalt.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt: 2026 2027
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
2.444.640,00 Euro |
2.426.725,00 Euro |
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.664.175,00 Euro |
2.734.935,00 Euro |
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der Jahresfehlbetrag auf |
-219.535,00 Euro |
-308.210,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt 2026 2027
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-193.200,00 Euro |
-284.735,00 Euro |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
5.000,00 Euro |
115.000,00 Euro |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-5.000,00 Euro | -115.000.00 Euro |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-198.200,00 Euro |
-399.735,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2026 2027
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zinslose Kredite auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
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verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf |
0,00 Euro |
115.000,00 Euro |
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der Gesamtbetrag der Kredite auf |
0,00 Euro |
115.000,00 Euro |
Die Ortsgemeinde weist derzeit ein Guthaben in der Einheitskasse aus, welches es zunächst vorrangig einzusetzen gilt, jedoch wird dieses vermutlich für die Sanierung der Mehrzweckhalle benötigt, weshalb es zu einer beantragten Investitionskreditermächtigung ab 2027 für den Bauhof und die Kindertagesstätte kommt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2029 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich somit auf insgesamt 0,00 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 200.000,00 Euro. Die Ortsgemeinde weist Ende 2025 Guthaben in der Einheitskasse aus. Sie wird jedoch insbesondere die Kosten der Sanierung des Bürgerhauses vorfinanzieren müssen.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2026 2027
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Grundsteuer A |
560 v. H. |
560 v. H. |
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Grundsteuer B |
510 v. H. |
510 v. H. |
2. Gewerbesteuer 2026 2027
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Gewerbesteuer |
400 v. H. |
400 v. H. |
3. Hundesteuer
für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Volxheim über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils gelten den Fassung 2026 2027
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- für den ersten Hund |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
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- für den zweiten Hund |
90,00 Euro |
90,00 Euro |
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- für jeden weiteren Hund |
135,00 Euro |
135,00 Euro |
Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Volxheim die Erhebung der Hundesteuer in der jeweils geltenden Fassung 2026 2027
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- für jeden Hund |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch Ge setz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207)
2026 2027
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- Wirtschaftswegebau |
8,00 Euro/ha |
8,00 Euro/ha |
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- Weinbergshut |
10,00 Euro/ha |
10,00 Euro/ha |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.
§ 8 Eigenkapital
Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 3.674.373 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 3.615.798 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 3.396.263 Euro.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.
Volxheim, den 10. Juni 2026
Der Ortsbürgermeister
Axel Walter
HINWEISE:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme an sieben Werktagen ab dieser Bekanntmachung während der Dienststunden bei der Verbandsge meindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 115, öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 GemO).

