Amtliche Bekanntmachungen in Volxheim

 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Volxheim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert   durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 29. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung   Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 06.07.2026 hiermit bekannt gemacht wird. Die Kommunalaufsichtsbehörde erteilte für das Haushaltsjahr   2026 die erforderlichen Genehmigungen. Für das Haushaltsjahr 2027 wurden bisher keine Genehmigungen erteilt. Aufgrund der im Jahr 2027 ausgewiesenen hohen Fehlbe-   träge erhob die Kommunalaufsichtsbehörde Bedenken wegen Rechtsverletzung. Die Gemeinde hat bis zum 30. November 2026 die Möglichkeit der Stellungnahme, mit wel-   chen geplanten Maßnahmen sie dem Haushaltsausgleichsgebot näher zu kommen gedenkt und die erhobenen Bedenken auszuräumen. Insofern stehen die Haushaltsan-   sätze des Jahres 2027 unter weiterem Genehmigungsvorbehalt.

 

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden:

 1.   Im Ergebnishaushalt:                                         2026                           2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

 2.444.640,00 Euro

 2.426.725,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 2.664.175,00 Euro

 2.734.935,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

   -219.535,00 Euro

   -308.210,00 Euro

 

 2.   im Finanzhaushalt                                                                                               2026                             2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

   -193.200,00 Euro

 -284.735,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

                0,00 Euro

              0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

        5.000,00 Euro

  115.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

       -5.000,00 Euro   

 -115.000.00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

  -198.200,00 Euro

 -399.735,00 Euro

 

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt   für                                                                                                 2026                       2027

zinslose Kredite auf

        0,00 Euro

               0,00 Euro

verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf

        0,00 Euro

   115.000,00 Euro

der Gesamtbetrag der Kredite auf

        0,00 Euro

  115.000,00  Euro

                                                                               

 Die Ortsgemeinde weist derzeit ein Guthaben in der Einheitskasse aus, welches es zunächst vorrangig einzusetzen gilt, jedoch wird dieses vermutlich für die Sanierung der   Mehrzweckhalle benötigt, weshalb es zu einer beantragten Investitionskreditermächtigung ab 2027 für den Bauhof und die Kindertagesstätte kommt.   

 

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2029 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 

 Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen   beläuft sich somit auf insgesamt 0,00 Euro.

 

 § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 200.000,00 Euro. Die Ortsgemeinde weist Ende 2025 Guthaben in der Einheitskasse aus. Sie wird   jedoch insbesondere die Kosten der Sanierung des Bürgerhauses vorfinanzieren müssen.

 

 § 5 Steuersätze

 Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer           2026             2027

Grundsteuer A 

      560 v. H.

      560 v. H.

Grundsteuer B

      510 v. H.

      510 v. H.

 

 2.  Gewerbesteuer     2026            2027

Gewerbesteuer

     400 v. H.

      400 v. H.

 

 3.  Hundesteuer

 für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Volxheim über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils gelten   den Fassung                                      2026                     2027

- für den ersten Hund

           60,00 Euro

          60,00 Euro

- für den zweiten Hund

           90,00 Euro

          90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

        135,00 Euro

       135,00 Euro

 

 Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Volxheim die Erhebung der Hundesteuer   in der jeweils geltenden Fassung   2026                 2027

 - für jeden Hund

                      1.200,00 Euro

       1.200,00 Euro

 

§ 6 Gebühren und Beiträge

 Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch Ge   setz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207)

                                                               2026                 2027

- Wirtschaftswegebau         

      8,00 Euro/ha 

   8,00 Euro/ha

- Weinbergshut

    10,00 Euro/ha

 10,00 Euro/ha

 

 § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen   Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.

 

 § 8 Eigenkapital

 Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 3.674.373 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 3.615.798 Euro.   Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 3.396.263 Euro.

 

 § 9 Wertgrenze für Investitionen

 Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.

 

 Volxheim, den 10. Juni 2026

 Der Ortsbürgermeister

 Axel Walter

 HINWEISE:

 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme an sieben Werktagen ab dieser Bekanntmachung während der Dienststunden bei der Verbandsge   meindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 115, öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 GemO).