Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hackenheim für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), am 20. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom XX. XXXX. 2025 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt:
2025 2026
|
der Gesamtbetrag der Erträge auf |
4.132.070,00 Euro |
4.184.150,00 Euro |
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
4.128.860,00 Euro |
4.108.895,00 Euro |
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der Jahresfehlbetrag/-überschuss auf |
3.210,00 Euro |
75.255,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
2025 2026
|
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun- gen auf |
107.335,00 Euro |
187.400,00 Euro |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0,00 Euro |
303.500,00 Euro |
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
170.000,00 Euro |
622.500,00 Euro |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-170.000,00 Euro |
-319.500,00 Euro |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-62.665,00 Euro |
-132.100,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2025 2026
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zinslose Kredite auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
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verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf |
100.000,00 Euro |
300.000,00 Euro |
|
der Gesamtbetrag der Kredite auf |
100.000,00 Euro |
300.000,00 Euro |
Die Ortsgemeinde Hackenheim veranschlagt eine Investitionskreditermächtigung für die Beschaffung von PV-Anlagen sowie dem Ausbau der L428.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000,00 Euro veranschlagt.
Zu Lasten der weiteren Haushaltsfolgejahre werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich somit auf insgesamt 600.000,00 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 750.000,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 750.000,00 Euro.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
2025 2026
|
Grundsteuer A |
500 v. H. |
500 v. H. |
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Grundsteuer B |
520 v. H. |
520 v. H. |
2. Gewerbesteuer .
2025 2026
|
Gewerbesteuer |
415 v. H. |
415 v. H. |
3. Hundesteuer
für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Hackenheim über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils gel tenden Fassung
2025 2026
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- für den ersten Hund |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
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- für den zweiten Hund |
90,00 Euro |
90,00 Euro |
|
- für den dritten Hund |
135,00 Euro |
135,00 Euro |
Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Hackenheim über die Erhebung der Hun desteuer in der jeweils geltenden Fassung
je Hund 1.200,00 Euro
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207)
2025 2026
|
- Wirtschaftswegebau |
10,00 Euro / ha |
10,00 Euro / ha |
|
- Weinbergshut |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 3.000,00 Euro, überschritten sind.
§ 8 Eigenkapital
Das Eigenkapital betrug zum 01.01.2008 (Eröffnungsbilanz) 7.773.919 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2024) beträgt rund 9.347.678 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 9.350.888 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushalts folgejahres (2026) beträgt 9.426.143 Euro.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.
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