Amtliche Bekanntmachungen
Hackenheim

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hackenheim für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert durch Artikel   6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), am 20. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als   Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom XX. XXXX. 2025 hiermit bekannt gemacht wird:

 

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden:

 1.    Im Ergebnishaushalt:

                                                                                    2025                                 2026

 der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.132.070,00 Euro

4.184.150,00 Euro

 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.128.860,00 Euro

4.108.895,00 Euro

 der Jahresfehlbetrag/-überschuss auf

3.210,00 Euro

75.255,00 Euro

 

 2.    im Finanzhaushalt

                                                                                                                                            2025             2026

 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun- gen auf

107.335,00 Euro

187.400,00 Euro

 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

303.500,00 Euro

 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

170.000,00 Euro

622.500,00 Euro

 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-170.000,00 Euro

-319.500,00 Euro

 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-62.665,00 Euro

-132.100,00 Euro

 

 

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt   für

                                                                                                             2025             2026

 zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

 verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf

100.000,00 Euro

300.000,00 Euro

 der Gesamtbetrag der Kredite auf

100.000,00 Euro

300.000,00 Euro

Die Ortsgemeinde Hackenheim veranschlagt eine Investitionskreditermächtigung für die Beschaffung von PV-Anlagen sowie dem Ausbau der L428.


 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten der weiteren Haushaltsfolgejahre werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen   beläuft sich somit auf insgesamt 600.000,00 Euro.


 § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 750.000,00 Euro.

 Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 750.000,00 Euro.

 

 § 5 Steuersätze

  Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer

                             2025           2026

 Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

 Grundsteuer B

520 v. H.

520 v. H.


 2.   Gewerbesteuer                                                                                        .

                                2025           2026

Gewerbesteuer

415 v. H.

415 v. H.

 

 3.   Hundesteuer

 für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Hackenheim über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils gel   tenden Fassung

                                               2025              2026

- für den ersten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

- für den dritten Hund

135,00 Euro

135,00 Euro

 

 Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Hackenheim über die Erhebung der Hun desteuer in der jeweils geltenden Fassung

 je Hund                                       1.200,00 Euro

 

 § 6 Gebühren und Beiträge

 Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207)

                                                    2025             2026

- Wirtschaftswegebau

10,00 Euro / ha

10,00 Euro / ha

- Weinbergshut

0,00 Euro

0,00 Euro


 § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen   Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 3.000,00 Euro, überschritten sind.

 

 § 8 Eigenkapital

 Das Eigenkapital betrug zum 01.01.2008 (Eröffnungsbilanz) 7.773.919 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2024) beträgt rund   9.347.678 Euro.

 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 9.350.888 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushalts   folgejahres (2026) beträgt 9.426.143 Euro.

 

 § 9 Wertgrenze für Investitionen

 Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.

 

 Hackenheim, den XX. April 2025 Die Ortsbürgermeisterin

  Marion Eckart