Amtliche Bekanntmachungen


 Jahresabschlüsse 2008 - 2016 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Jahresabschluss 2008 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Tiefenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2008 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus.


 Jahresabschluss 2009 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Teifenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2009 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt. 

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 


 Jahresabschluss 2010 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Biebelsheim hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2010 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 


 Jahresabschluss 2011 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Tiefenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2011 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen-   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 


 Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Tiefenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2012 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen-   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 


 Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Tiefenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2013 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen-   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 


  Jahresabschluss 2014 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Tiefenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2014 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen-   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 


  Jahresabschluss 2015 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Tiefenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2015 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen-   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 


 Jahresabschluss 2016 der Ortsgemeinde Tiefenthal

 Der Gemeinderat Tiefenthal hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 den Jahresabschluss 2016 mit Anhängen und Anlagen gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt und   dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Entlastung erteilt.

 Hinweis: Der Beschluss über den Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§114 Abs. 2 GemO). Der Jahresabschluss mit Anhängen und Anlagen sowie die   Prüfberichte liegen sieben Werktage ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafen-   straße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 114, zur Einsichtnahme öffentlich aus.