Amtliche Bekanntmachungen
Neu-Bamberg

 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neu-Bamberg für die Haushaltsjahre 2026 und     2027

 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert   durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 16. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung   Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 06. Juli 2026 hiermit bekannt gemacht wird:

 

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden:

 1.   Im Ergebnishaushalt:                                          2026                           2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

  2.092.925,00 Euro

  2.122.110,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

  2.115.300,00 Euro

  2.221.200,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

      -22.375,00 Euro

      -99.090,00 Euro

 

 2.   im Finanzhaushalt                                                                                             2026                      2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

   21.440,00 Euro

 -56.340,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 345.000,00 Euro

200.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 667.500,00 Euro

217.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-322.500,00 Euro

 -17.500.00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-301.060,00 Euro

 -73.840,00 Euro

 

 

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt     für                                                                                                    2026                     2027

zinslose Kredite auf

            0,00 Euro

           0,00 Euro

verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf

 322.500,00 Euro

 17.500,00 Euro

der Gesamtbetrag der Kredite auf

 322.500,00 Euro

 17.500,00  Euro

                                                                               

 Die Ortsgemeinde weist zwar Ende 2025 ein geringes Guthaben in der Einheitskasse aus, welches es zunächst vorrangig einzusetzen gilt, dieses wird jedoch nicht ausrei   chen, um die geplanten Maßnahmen gegenzufinanzieren.  

 

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 175.000,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2029 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.

 

 Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen   beläuft sich somit auf insgesamt 175.000,00 Euro.

 

 § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 200.000,00 Euro. Die Ortsgemeinde weist Ende 2025 Guthaben in der Einheitskasse aus. Sie wird     jedoch insbesondere die Kosten des beabsichtigten Straßenausbaus vorfinanzieren müssen.

 

 § 5 Steuersätze

 Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer                  2026                  2027

Grundsteuer A               

 550 v. H.

              550 v. H.

Grundsteuer B

 510 v. H.

              510 v. H.

 

2.  Gewerbesteuer             2026                  2027

Gewerbesteuer

              410 v. H.

               410 v. H.

 

3.  Hundesteuer

 für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Neu-Bamberg über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils   geltenden Fassung                   2026             2027

- für den ersten Hund  

   60,00 Euro

   60,00 Euro

- für den zweiten Hund

   90,00 Euro

   90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

 120,00 Euro

 120,00 Euro

 

 Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Neu-Bamberg die Erhebung der Hunde   steuer in der jeweils geltenden Fassung                 2026               2027

- für jeden Hund       

                                         1.200,00 Euro

1.200,00 Euro

  

  

 

 § 6 Gebühren und Beiträge

 Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch Ge   setz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207)

                                               2026                2027

- Wirtschaftswegebau

  0,00 Euro/ha

  0,00 Euro/ha

- Weinbergshut

  0,00 Euro/ha

  0,00 Euro/ha

 

 

 § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen   Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.

 

 § 8 Eigenkapital

 Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 3.887.589 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 3.800.304 Euro.     Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 3.777.929 Euro.

 

 § 9 Wertgrenze für Investitionen

 Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.

 

 Neu-Bamberg, den 10. Juli 2026

 Der Ortsbürgermeister

 Markus Müller

 

 HINWEISE:

 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme an sieben Werktagen ab dieser Bekanntmachung während der Dienststunden bei der Verbandsge   meindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 115, öffentlich aus.

 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an   gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachver   halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 GemO).