Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und der Ortsgemeinde Neu-Bamberg
Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 17.06.2025, zuletzt geändert durch § 66 des Gesetzes vom 17.06.2025 (GVBI. S171, 200).
Wahl einer stellv. Wehrführerin bzw. eines stellv. Wehrführers, Wahl einer weiteren stellv. Wehrführerin bzw. Wahl eines weiteren stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuer- wehr der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Einheit Neu-Bamberg
Gemäß
§ 19 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) LBKG
ist der Führer der örtlichen Feuerwehreinheit (Wehrführerin/Wehrführer) und sein
Vertreter durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.Diese
Wahl findet gemäß § 19 Abs. 4 LBKG im Rahmen einer Versammlung aller
Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche
Bekanntmachung zu laden ist.
Es ergeht daher die Einladung zur Wahlversammlung durch öffentliche Bekanntmachung.
am 22. Februar 2026, 11:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Neu-Bamberg.
Tagesordnung: Top 1: Begrüßung
Top 2: Wahl einer stellv. Wehrführerin bzw., eines stellv. Wehrführers
Top 3: Wahl einer weiteren stellv. Wehrführerin bzw. eines weiteren stellv. Wehrführers
Top 4: Verschiedenes
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit Neu-Bamberg.
Marc Ullrich
Bürgermeister

