Amtliche Bekanntmachungen
Neu-Bamberg

 Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und                                  der Ortsgemeinde Neu-Bamberg

 Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 17.06.2025, zuletzt geändert    durch § 66 des Gesetzes vom 17.06.2025 (GVBI. S171, 200).

 Wahl einer stellv. Wehrführerin bzw. eines stellv. Wehrführers, Wahl einer weiteren stellv. Wehrführerin bzw. Wahl eines weiteren stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuer-                                                                                       wehr der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Einheit Neu-Bamberg

 

 Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) LBKG ist der Führer der örtlichen Feuerwehreinheit (Wehrführerin/Wehrführer) und sein Vertreter durch die Feuerwehrangehörigen   der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.Diese Wahl findet gemäß § 19 Abs. 4 LBKG im Rahmen einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder   durch öffentliche Bekanntmachung zu laden ist.

 Es ergeht daher die Einladung zur Wahlversammlung durch öffentliche Bekanntmachung.

                                                           am 22. Februar 2026, 11:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Neu-Bamberg.


 Tagesordnung:         Top 1: Begrüßung

                                     Top 2: Wahl einer stellv. Wehrführerin bzw., eines stellv. Wehrführers

                                     Top 3: Wahl einer weiteren stellv. Wehrführerin bzw. eines weiteren stellv.  Wehrführers

                                     Top 4: Verschiedenes

 Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

 Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit Neu-Bamberg.

 Marc Ullrich

 Bürgermeister

 L 409 zw. Frei-Laubersheim und Neu-Bamberg; Deckenerneuerung 2. Bauabschnitt

 Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach teilt mit, dass ab Montag, 02.03.2026 die Bauarbeiten zum Ausbau der Landesstraße L 409 auf der Freien Strecke zwischen Frei -   Laubersheim und Neu-Bamberg wiederaufgenommen werden.

   

 Im Vergangenen Jahr wurde bereits der Bauabschnitt zwischen Frei-Laubersheim und der Zufahrt zur Firma „Rathgeber & Söhne“ fertiggestellt.  

 Nun erfolgt die Ertüchtigung der Asphaltbefestigung im zweiten Bauabschnitt bis Neu-Bamberg.  

 Die Bauarbeiten in diesem Bauabschnitt können ebenfalls aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten nur unter Vollsperrung erfolgen.

 Die Arbeiten in diesem Abschnitt dauern voraussichtlich 4-6 Wochen an.

 Die entsprechende Umleitungsstrecke über Wöllstein, Siefersheim und Wonsheim ist vor Ort ausgeschildert.

 Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen.