Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Biebelsheim für die Haushaltsjahre
2026 und 2027
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 16. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisver- waltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 22. Dezember 2025 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt:
2026 2027
|
der Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.292.170,00 Euro |
1.292.835,00 Euro |
|
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.381.975,00 Euro |
1.409.420,00 Euro |
|
der Jahresfehlbetrag auf |
-89.805,00 Euro |
-116.585,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
2026 2027
|
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-63.675,00 Euro |
-86.920,00 Euro |
|
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
73.500,00 Euro |
0,00 Euro |
|
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
126.00,00 Euro |
0,00 Euro |
|
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-52.500,00 Euro |
0,00 Euro |
|
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-116.175,00 Euro |
-86.920,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2026 2027
|
zinslose Kredite auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
|
verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
|
der Gesamtbetrag der Kredite auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
Die Gemeinde weist ein Guthaben von ca. 1 Mio. € in der Einheitskasse aus. Zudem hat Sie verschiedenen Verleihungen (Bspw. Darlehen an die OG Pfaffen-Schwabenheim) vorgenommen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 Euro veranschlagt.
Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten der Anlage zu entnehmen.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich somit auf insgesamt 0,00 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Ortsgemeinde weist ein erhebliches Guthaben im Rahmen der Einheitskasse aus.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
2026 2027
|
Grundsteuer A |
500 v. H. |
500 v. H. |
|
Grundsteuer B |
480 v. H. |
480 v. H. |
2. Gewerbesteuer
2026 2027
|
Gewerbesteuer |
380 v. H. |
380 v. H. |
3. Hundesteuer
für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Biebelsheim über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils gel- tenden Fassung
2026 2027
|
- für den ersten Hund |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
|
- für den zweiten Hund |
90,00 Euro |
90,00 Euro |
|
- für jeden weiteren Hund |
135,00 Euro |
135,00 Euro |
Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Biebelsheim über die Erhebung der Hundesteuer in der jeweils geltenden Fassung
|
- für den ersten Hund |
600,00 Euro |
600,00 Euro |
|
- für den zweiten Hund |
900,00 Euro |
900,00 Euro |
|
- für jeden weiteren Hund |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207)
2026 2027
|
- Wirtschaftswegebau |
20,00 Euro/ha |
20,00 Euro/ha |
|
- Weinbergshut |
0,00 Euro/ha |
0,00 Euro/ha |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.
§ 8 Eigenkapital
Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 2.197.809 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 2.197.804 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 2.107.999 Euro.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.
Biebelsheim, den 23. Dezember 2025
Die Ortsbürgermeisterin
Gabriele Schwarz-Müller
HINWEISE:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme an sieben Werktagen ab dieser Bekanntmachung während der Dienststunden bei der Verbandsge- meindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach, Zimmer 115, öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachver halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 GemO).


