Mitteilung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
Die Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass demnächst Bescheide über Vorausleistungen auf die Wirt schaftswegebeiträge der Ortsgemeinde Hallgarten für das Jahr 2026 versandt werden. Die Vorausleistungen ergeben sich aus §§ 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. der Wirtschaftswegebeitragssatzung sowie der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hallgarten.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Beitragsschuld zeitnah zu begleichen.
In den Bescheiden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ob die Vorausleistungen aufgrund eines bereits vorliegenden SEPA-Lastschriftmandates eingezogen werden.
Sofern noch kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Einzug der Vorausleistung gewünscht wird, kann uns gerne das dem Bescheid beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben (per Post, eingescannt per E-Mail) zugesandt werden.
Bei den Bescheiden handelt es sich nicht um Bescheide für die Grundsteuer A. Die Bescheide für die Grundsteuer A wurden in 2025 als Dauerbescheide erstellt. Ein neuer Bescheid für die Grundsteuer A wird nur erteilt, wenn sich Änderungen ergeben.
Vorausleistungen unter 5,00 € werden nicht angefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung


