Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Feilbingert für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 05. März 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwal- tung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 12. März 2026 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt:
2026 2027
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
2.090.515,00 Euro |
2.069.750,00 Euro |
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.138.660,00 Euro |
2.165.000,00 Euro |
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der Jahresfehlbetrag auf |
-48.145,00 Euro |
-95.250,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
2026 2027
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
27.780,00 Euro |
-8.365,00 Euro |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
25.000,00 Euro |
1.029.000,00 Euro |
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
194.000,00 Euro |
713.500,00 Euro |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-169.000,00 Euro |
315.500.00 Euro |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-141.220,00 Euro |
307.135,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2026 2027
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zinslose Kredite auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
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verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
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der Gesamtbetrag der Kredite auf |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
Die Ortsgemeinde weist derzeit ein Guthaben in der Einheitskasse aus, welches es vorrangig einzusetzen gilt. Das Neubaugebiet soll zudem gewinnbringend umgesetzt werden.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 675.000 Euro veranschlagt.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000,00 Euro veranschlagt.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2029 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000,00 Euro veranschlagt.
Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich somit auf insgesamt 2.050.000,00 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
851.000,00 Euro für 2026 und
952.000,00 Euro für 2027.
Die Ortsgemeinde weist Ende 2025 Guthaben in der Einheitskasse aus. Sie wird jedoch die Kosten des Neubaugebietes vorfinanzieren müssen.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
2026 2027
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Grundsteuer A |
450 v. H. |
450 v. H. |
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Grundsteuer B |
510 v. H. |
510 v. H. |
2. Gewerbesteuer
2026 2027
|
Gewerbesteuer |
400 v. H. |
400 v. H. |
3. Hundesteuer
für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Feilbingert über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils gel tenden Fassung
2026 2027
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- für den ersten Hund |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
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- für den zweiten Hund |
90,00 Euro |
90,00 Euro |
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- für jeden weiteren Hund |
120,00 Euro |
120,00 Euro |
Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Feilbingert die Erhebung der Hundesteuer in der jeweils geltenden Fassung
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- für den ersten Hund |
600,00 Euro |
600,00 Euro |
|
- für jeden weiteren Hund |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207)
2026 2027
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- Wirtschaftswegebau |
0,00 Euro/ha |
0,00 Euro/ha |
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- Weinbergshut |
0,00 Euro/ha |
0,00 Euro/ha |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.
§ 8 Eigenkapital
Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 5.562.462 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 5.703.435 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 5.655.290 Euro.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.
Feilbingert, den 16 März 2026
Die Ortsbürgermeisterin
Andrea Silvestri
Abfallentsorgung auf dem Friedhof
An alle Hundebesitzer in Feilbingert!!!
Betriebszeiten von Rasenmähern
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Grababräumungen auf dem Gemeindefriedhof - Das Formular finden Sie hier
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Spielplatznutzung in Feilbingert
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