Amtliche Bekanntmachungen
in Feilbingert

 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Feilbingert für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

 

 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 98 i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert   durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475), am 05. März 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwal-   tung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde und deren Schreiben vom 12. März 2026 hiermit bekannt gemacht wird:

 

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 Festgesetzt werden:

 1.   Im Ergebnishaushalt:

                                                                                       2026                                 2027

 der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.090.515,00 Euro

2.069.750,00 Euro

 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.138.660,00 Euro

2.165.000,00 Euro

 der Jahresfehlbetrag auf

-48.145,00 Euro

-95.250,00 Euro

 

 2.   im Finanzhaushalt

                                                                                                                               2026                                 2027

 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

27.780,00 Euro

-8.365,00 Euro

 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

25.000,00 Euro

1.029.000,00 Euro

 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

194.000,00 Euro

713.500,00 Euro

 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-169.000,00 Euro

315.500.00 Euro

 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-141.220,00 Euro

307.135,00 Euro

 

 

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt   für

                                                                                                   2026          2027

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite des laufenden Haushaltsjahres auf

0,00 Euro

0,00 Euro

der Gesamtbetrag der Kredite auf

0,00 Euro

0,00  Euro

                                                                               

 Die Ortsgemeinde weist derzeit ein Guthaben in der Einheitskasse aus, welches es vorrangig einzusetzen gilt. Das Neubaugebiet soll zudem gewinnbringend umgesetzt   werden.

 

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 675.000 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000,00 Euro veranschlagt.

 Zu Lasten des Haushaltsjahres 2029 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000,00 Euro veranschlagt.

 Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen ist dem Haushaltsplan sowie der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen   beläuft sich somit auf insgesamt 2.050.000,00 Euro.

 

 § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

 851.000,00 Euro für 2026 und

 952.000,00 Euro für 2027.

 Die Ortsgemeinde weist Ende 2025 Guthaben in der Einheitskasse aus. Sie wird jedoch die Kosten des Neubaugebietes vorfinanzieren müssen.

 

 § 5 Steuersätze

 

 Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden für beide Jahre wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

                                2026       2027

 Grundsteuer A 

450 v. H.

 450 v. H. 

 Grundsteuer B

510 v. H.

 510 v. H.

 

 2.  Gewerbesteuer

                                 2026       2027

 Gewerbesteuer 

400 v. H. 

400 v. H.

 

 

 3.  Hundesteuer

 für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Feilbingert über die Erhebung von Hundesteuer in der jeweils gel   tenden Fassung      

                                                     2026              2027

- für den ersten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

120,00 Euro

 

 Hundesteuer für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Feilbingert die Erhebung der Hundesteuer in der jeweils geltenden Fassung

- für den ersten Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

1.200,00 Euro

1.200,00 Euro

 

 § 6 Gebühren und Beiträge

 Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.175), zuletzt geändert durch Ge-   setz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207)

                                                2026                2027

- Wirtschaftswegebau 

0,00 Euro/ha

0,00 Euro/ha

- Weinbergshut

0,00 Euro/ha

0,00 Euro/ha

 

 § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. und mehr des jeweiligen   Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 5.000,00 Euro, überschritten sind.

 

 § 8 Eigenkapital

 Das Eigenkapital betrug im Haushaltsvorvorjahr (2024) 5.562.462 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Haushaltsvorjahres (2025) beträgt 5.703.435 Euro.   Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des laufenden Haushaltsjahres beträgt 5.655.290 Euro.

  

 § 9 Wertgrenze für Investitionen

 Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln zu veranschlagen und abzubilden.

 

Feilbingert, den 16 März 2026

Die Ortsbürgermeisterin

 

Andrea Silvestri