Wichtiger Hinweis:
Liebe Hundehalter,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Bereich der Ortsgemeinde
Biebelsheim eventuell vergiftete Köder ausgelegt wurden.
Glücklicherweise können wir dieses bisher noch nicht bestätigen, möchten Sie
jedoch dafür sensibilisieren, ihren Hund noch stärker im Blick zu behalten, als
ohnehin schon.
Wenn Ihnen bei Ihren Spaziergängen in diesem Zusammenhang etwas ungewöhnliches
auffällt, informieren Sie uns bitte sofort unter 06708/610-421.
Ordnungsamt VG Bad Kreuznach
Musikalische Events
in der VG Bad Kreuznach
Ab Sonntag, 10. Nov. - 24. Dez. 2019
Ob traditonelle, weihnachtliche Melodien, Rock/Pop mit stimmungsvollem Lichterspiel oder atemberaubende Chor- und …
Weihnachtsmärkte in den
Ortsgemeinden
Ab Samstag, 30. Nov. - Samstag, 14. Dez. 2019
Wer kennt Ihn nicht? Den Duft von Lebkuchen, Glühwein, Waffeln und Zimt? Das Strahlen der Kinderaugen und das …
Romantisches Lichterfest
in Neu-Bamberg
Am Sonntag, 22. Dezember 2019
Das 11. Licherfest - mit dem Motto Gemeinsam in die Zukunft - feiert die Ortsgemeinde Neu-Bamberg dieses Jahr bereits, am …
Bei Schadensmeldungen durch das Manöver der Bundeswehr in unserer Region, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktdaten des Bundeswehr Dienstleistungszentrums Idar-Oberstein:
Mobil: 0170-5727475
Mail:
Filmaufnahmen vom "Bawettsche" gesucht!
Die SWR-Fernseh-Redaktion „Eisenbahnromantik“ dreht einen Film u. a. über das „Bawettsche" und ihre historische Strecke. Auch ehemalige, wie aktuelle Bahnstrecken in Rheinhessen. Wer hat noch altes Filmmaterial, das die (Dampf-) Züge in Aktion zeigt, oder kennt jemandem, von dem er meint, daß der was dazu hat/haben könnte.
Bitte melden bei , 0171- 7682737
Bild: Leo Müller
Abwasserentgeltsatzung der Stadt Bad Kreuznach ist unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat im Normenkontrollverfahren entschieden, dass die Abwasserentgeltsatzung der Stadt Bad Kreuznach für den Bereich der 9 Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde BME rechtswidrig und damit unwirksam ist. Antragsteller im Verfahren waren die Verbandsgemeinde Rüdesheim und die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde BME).
Das Gericht hat festgestellt, dass die erforderliche Zustimmung durch die Verbandsgemeinde BME bzw., in diesem Fall der beiden Rechtsnachfolger, nicht vorliegt. Insbesondere hat das Gericht eindeutige Aussagen im Hinblick auf fehlende Zustimmung getroffen. Allein eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt genügt diesen Anforderungen nicht.
Da keine wirksame Satzung als Rechtsgrundlage für die Abwassergebührenbescheide der Jahre 2017 und 2018 vorliegt, sind diese rechtswidrig und müssen, soweit Widerspruch eingelegt wurde, aufgehoben werden. Sofern uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Marc Ullrich
Bürgermeister
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Zum ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz informiert die Stadtverwaltung Bad Kreuznach wie folgt:
"Wir haben unsere Stadtkasse angewiesen, die offenen Fälligkeiten aus den Abwasserentgeltbescheiden der Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg nicht mehr abzubuchen.
Auch werden wir keine Mahnungen, Vollstreckungsaufträge oder sonstige Maßnahmen mehr ergreifen.
Dies gilt nicht für alle noch offenen Forderungen bis einschließlich des Veranlagungsjahres 2016 (Gültigkeit der Abwasserentgeltsatzung der VG BME).
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Tel. 0671 800-215."
Hintergrundbild: Alexander Raths - Fotolia (Adobe Stock)